Kündigung

Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft und der Abteilungsmitgliedschaft muss für jede Person einzeln erfolgen. Sie muss für das erste Kalenderhalbjahr bis zum 31.05. mit Wirkung zum 30.06. und für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 30.11. mit Wirkung zum 31.12. erfolgen.

Die Kündigung ist schriftlich per E-Mail (info@tsc-muenster.de) oder per Post und ausschließlich an die Geschäftsstelle des TSC Münster-Gievenbeck e. V. zu richten – bei Jugendlichen unter 18 Jahren mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Sofern ein Mitglied während des laufenden Kalenderhalbjahres austritt, erfolgt keine Erstattung der gezahlten Beiträge. Ein Fernbleiben von den Übungsstunden entbindet nicht von der Verpflichtung zur Beitragszahlung.

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