Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch Satzung oder Ordnungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorstand für Finanzen sowie dem/der Geschäftsführer*in.
Geschäftsführer
Der erweiterte Vorstand setzt sich aus den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands, dem/der Vertreter*in der Vereinsjugend sowie den Abteilungsleiter*innen zusammen.