Seit dem 1. Juli 2025 gilt die neue Beitragsordnung des TSC Münster. Der zu zahlende Gesamtbeitrag setzt sich aus dem Mitgliedsbeitrag der jeweiligen Beitragsgruppe und den entsprechenden abteilungsspezifischen Beiträgen zusammen. Mitgliedsbeiträge und abteilungsspezifische Beiträge sind jeweils zum 1.1. und zum 1.7. eines Jahres fällig und werden halbjährlich im Voraus eingezogen.
Der TSC Münster ist widerruflich ermächtigt, die fälligen Mitgliedsbeiträge regelmäßig durch SEPA-Lastschrift vom Mitgliedskonto einzuziehen. Der Einzug der Beiträge erfolgt unter der Gläubigeridentifikationsnummer DE87TSC00000452072, die Mandatsreferenz wird per E-Mail mitgeteilt. Die Entrichtung des Beitrages erfolgt im Februar sowie im August eines jeden Jahres. Hat das Mitglied keine Einzugsermächtigung für den Bankeinzug erteilt, ist pro Vorgang eine zusätzliche Verwaltungsgebühr zu zahlen.
Beitragsgruppe | monatlich |
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre (Jahrgang) | 6,00 € |
Jugendliche und Erwachsene bis einschließlich 27 Jahre (Jahrgang) | 8,00 € |
Erwachsene ab 28 Jahre (Jahrgang) | 10,00 € |
Senioren ab 67 Jahre (Jahrgang) | 8,00 € |
Außerordentliche Mitglieder | 15,00 € |
Fördermitgliedschaft | 6,00 € |
Sind mehrere Mitglieder eines Haushaltes Mitglied im Verein, wird dem Haushalt ab dem zweiten Mitglied jeweils ein Rabatt von 3,00 € auf den Mitgliedsbeitrag gewährt. Der Rabatt wird nur gewährt, wenn derselbe Zahlungspflichtige bei allen Haushaltsmitgliedern hinterlegt ist. Sind mehr als zwei Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre in einem Haushalt vertreten, erhöht sich der Rabatt auf 6,00 € ab dem dritten Kind bzw. Jugendlichen.
Ist das Mitglied keiner Abteilung zugeordnet, handelt es sich automatisch um eine ruhende Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag wird weiterhin gemäß der Beitragsgruppe erhoben.
Eine Fördermitgliedschaft ist nur auf gesonderten Antrag möglich und muss die dauerhafte Förderung zum Ziel haben. Eine Nutzung der Sportangebote ist im Rahmen einer Fördermitgliedschaft nicht möglich (vgl. Satzung).
Bei Arbeitslosigkeit, FSJ oder BFD, Schwangerschaft, Sportunfähigkeit, sozialen Härtefällen sowie bei Änderungen der Beitragsordnung kann das Mitglied beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung des Beitrages stellen. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Der Antrag aufgrund von Änderungen der Beitragsordnung ist auf zwei Jahre nach der Änderung befristet.
Abteilung | Beitragsgruppe | monatlich |
Badminton | Mannschaftsspieler | 3,00 € |
Badminton | Hobby | 2,00 € |
Basketball | 8,00 € | |
Fitness | 5,00 € | |
Fußball | 2,00 € | |
Gerätturnen | 11,00 € | |
Gesundheitssport | ohne Yoga | 7,00 € |
inkl. Yoga | 10,00 € | |
Handball | 5,00 € | |
Judo | 12,00 € | |
Kung Fu | bis 15 Jahre (Jahrgang) | 9,00 € |
Ab 16 Jahre (Jahrgang) | 11,00 € | |
Kindersport Schwimmen | 3,00 € Kursgebühren | |
Taekwondo | 4,00 € | |
Tanzen | 5,00 € | |
Tennis | Bis 14 Jahre (Jahrgang) | 6,00 € |
bis 18 Jahre (Jahrgang) | 8,00 € | |
bis 27 Jahre (Jahrgang) | 12,00 € | |
ab 28 Jahre (Jahrgang) | 16,00 € | |
Trampolinturnen | 8,00 € | |
Volleyball | bis 27 Jahre (Jahrgang) | 6,00 € |
ab 28 Jahre Wettkampf | 6,00 € | |
ab 18 Jahre Hobby | 4,00 € |
* Haushaltskonditionen: Ist ein Erwachsener vollzahlendes Mitglied, zahlen weitere Erwachsene zusätzlich 5 €, jedes Kind zahlt zusätzlich 1 €.
Die Höhe der jeweiligen Kosten von einzelnen Kursangeboten kann für Mitglieder und Nichtmitglieder unterschiedlich sein. Sie werden mit dem jeweiligen Angebot bekannt gegeben.
Art | Zahlungszeitpunkt | Betrag |
Gebühren | ||
Aufnahmegebühr** | einmal | 15,00 € |
Mahngebühr | je Vorgang | 6,00 € |
Verwaltungsgebühr bei Selbsteinzahlung | je Vorgang | 6,00 € |
Gebühr bei Lastschriftrückbuchung | je Vorgang | gem. Belastung durch Bank |
Abgeltungszahlungen Arbeitseinsatz Tennis je nicht geleisteter Stunde | jährlich | 15,00 € |
** Die Aufnahmegebühr wird bei gleichzeitigem Eintritt mehrerer Haushaltsmitglieder nur einmal fällig.
Müssen fällige Beiträge oder Kosten angemahnt werden oder wird der Bankeinzug trotz vorliegender Einzugsermächtigung storniert und es liegt kein Verschulden des TSC Münster-Gievenbeck e. V. vor, werden die Mahngebühren für jede Mahnung fällig. Ebenso sind auch die Kosten für die Rückbuchung von Lastschriften sowie für das gerichtliche Mahnverfahren vom jeweiligen Mitglied zu zahlen.
Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft und der Abteilungsmitgliedschaft muss für jede Person einzeln erfolgen. Sie muss für das erste Kalenderhalbjahr bis zum 31.05. mit Wirkung zum 30.06. und für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 30.11. mit Wirkung zum 31.12. erfolgen.
Die Kündigung ist schriftlich per E-Mail (info@tsc-muenster.de) oder per Post und ausschließlich an die Geschäftsstelle des TSC Münster-Gievenbeck e. V. zu richten – bei Jugendlichen unter 18 Jahren mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Sofern ein Mitglied während des laufenden Kalenderhalbjahres austritt, erfolgt keine Erstattung der gezahlten Beiträge. Ein Fernbleiben von den Übungsstunden entbindet nicht von der Verpflichtung zur Beitragszahlung.
Zur Pflege der Tennisanlage ist jedes Mitglied der Tennisabteilung ab 16 Jahren verpflichtet, in der jeweiligen Tennissaison einen Arbeitseinsatz von drei Stunden zu leisten. Kommt das Mitglied dem nicht nach, wird die Abgeltungszahlung im Dezember des jeweiligen Jahres eingezogen.